Was sind die Voraussetzungen für Teilnahme an das „Fahren mit 17“?
Früheste Beginn der Ausbildung und Zeitpunkt der Prüfungen
Älter von 16 ½ Jahren ist der früheste Beginn der Führerscheinausbildung in der Fahrschule NEXT in Berlin. Keine gegen Fahreignung sprechende Bedenken wäre die Voraussetzung zum Teilnahme. Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres stattfinden, und Praktische Prüfung – frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres. Mit Vollendung des 17. Lebensjahres wird die Prüfbescheinigung, eine Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung bei bestandener Prüfung ausgehändigt.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres du darfst nur zusammen mit deiner Begleitperson fahren (Verstoß führt zwingend zum Wiederruf der Fahrerlaubnis). Somit muss der Fahrpraxis gesammelt werden und diese Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird die unbeschränkte Fahrerlaubnis erteilt und der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt.
Was ist über Begleitpersonen zu wissen?
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre ununterbrochenen Führerschein der Klasse B (PKW) besitzen, nicht mehr als einen Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister haben, darf während der Begleitfahrt nicht unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln oder Drogen stehen und die allgemeine Alkohol-Promillegrenze (0,5 ‰) nicht erreichen, der B-Klasse Führerschein muss mitgeführt werden. Mehrere Begleiter können benannt werden. Auch eine nachträgliche Benennung weiterer Personen gegenüber der Behörde ist möglich.
Wichtig: die Erziehungsberechtigten müssen der Eintragung der Begleitperson(en) zustimmen.
Obwohl für die Begleitpersonen keine Verpflichtung zur Teilnahme an einer speziellen Schulung besteht, ist es ratsam, an einer Informationsveranstaltung teilzunehmen oder sich von der Fahrschule unterweisen zu lassen.
Welche Verantwortung trägt die Begleitperson?
Nehmen Sie sich Zeit für diese Aufgabe, seien Sie sich beim Fahren bewusst. Sei friedlich und strebe nach Sicherheit. Stellen Sie sicher, dass die jungen Fahranfänger körperlich fit sind. Begleiten niemals, wenn Sie selbst nicht fit sind. Niemals selbst in die Fahraktivität eingreifen – Sie sind kein „Fahrlehrer“. Informieren Sie den Fahranfänger, wenn er andere gefährdet (hohe Geschwindigkeit, starke Beschleunigung, Rotlichtverstöße, gefährliche Überholmanöver usw.). Beraten Sie den Fahrer vor und während der Fahrt nur, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Führen Sie Ihren Führerschein immer als Begleiter mit.
Wie ist das Projekt „Begleitetes fahren mit 17“ entstanden?
Um die Sicherheit junger Fahrer zu erhöhen, sollten sie die Möglichkeit haben, mehr Erfahrung zu sammeln. Jugendliche können seit Jahr 2006 am Projekt „Begleitetes Fahren ab 17“ in Berlin teilnehmen und mit 16 ½ Jahren eine Ausbildung in den Führerscheinklassen B und BE beginnen.
Die Einführung von „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ soll dazu beitragen, dieses hohe Unfallrisiko, insbesondere aufgrund des mäßigenden Einflusses der Begleitperson, zu verringern.
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Die Fahrschule NEXT in Berlin ist der kompetente Führerscheinlehrer, der von den Berliner Bezirken Mitte, Wedding, Tiergarten, Charlottenburg und Moabit aus gut erreichbar ist. Informiere dich online über unsere Fahrschule – besuche unsere Instagram- und Facebook-Seiten und lese die Kundenbewertungen bei Google. Die restlichen Fragen beantworten wir ausführlich und gerne bei einem freundlichen Termin vor Ort.
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