BF17Ein Jahr früher ans Steuer.
Mit dem Begleiteten Fahren darfst du schon mit 17 Auto fahren – mit einer eingetragenen Begleitperson auf dem Beifahrersitz. Ab 18 fährst du allein, mit einem Jahr Erfahrung mehr.
- Anmelden
- Am besten mit 16½dann bist du pünktlich fertig
- Theorieprüfung
- Ab 16 J. + 9 Mon.
- Praxisprüfung
- Ab 16 J. + 11 Mon.
- Begleitet fahren
- Ab 17mit eingetragener Begleitperson
- Allein fahren
- Ab 18Prüfbescheinigung umtauschen
Wer darf mitfahren?
Deine Begleitperson muss in deiner Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein. Du kannst auch mehrere Personen eintragen lassen, zum Beispiel beide Eltern und eine Tante.
Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer – sie soll dir einfach mit ihrer Erfahrung zur Seite sitzen.
Voraussetzungen für Begleiter
- Mindestens 30 Jahre alt
- Seit mindestens 5 Jahren Klasse B
- Höchstens 1 Punkt in Flensburg
- Namentlich eingetragenin deiner Prüfbescheinigung
- Beim Fahren nüchternunter 0,5 Promille, keine Drogen
Was sich mit 18 ändert.
Bis zu deinem 18. Geburtstag fährst du mit der Prüfbescheinigung. Danach tauschst du sie gegen den Kartenführerschein. Als Nachweis gilt sie in Deutschland noch bis drei Monate nach deinem Geburtstag.
Die Probezeit beginnt schon mit 17 und dauert zwei Jahre. Die Zeit mit Begleitung zählt also schon mit.
Gut zu wissen
- Deine Eltern müssen dem Antrag zustimmenweil du noch minderjährig bist
- Auch auf Automatik möglichmit B197 oder B78
- Ausbildung wie bei Klasse Bgleiche Theorie, gleiche Pflichtfahrten, gleiche Prüfung
So läuft's.
Anmelden mit 16½
Online oder vor Ort, am besten zusammen mit deinen Eltern.
Antrag stellen
Mit Sehtest, Erste Hilfe, Passfoto, Zustimmung der Eltern und den Daten deiner Begleiter.
Theorie
14 Doppelstunden, Mo, Mi und Do ab 18 Uhr.
Fahrstunden
Grundlagen und die zwölf Pflichtfahrten – genau wie bei Klasse B.
Prüfungen
Theorie ab 16 Jahren und 9 Monaten, Praxis ab 16 Jahren und 11 Monaten.
Losfahren
Ab deinem 17. Geburtstag mit Begleitung, ab 18 allein.
Die Bundesregierung plant eine Führerscheinreform – unter anderem mit weniger Pflichtfahrten. Beschlossen ist sie noch nicht. Bis sie gilt, gelten die Regeln auf dieser Seite. Ändert sich etwas, passen wir die Seite an.
Was es kostet.
| Grundbetrag | 49,00 € |
|---|---|
| Fahrstunde40 Minuten | 55,00 € |
| Fahrstunde60 Minuten | 85,00 € |
| Fahrstunde80 Minuten | 110,00 € |
| Überlandfahrt | 325,00 € |
| Autobahnfahrt | 300,00 € |
| Nachtfahrt | 255,00 € |
| Vorstellung zur PrüfungFahrschule | 260,00 € |
| PrüfgebührTÜV / DEKRA | 129,83 € |
Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer, Stand Oktober 2026. Verbindlich ist der Preisaushang bei uns in der Fahrschule. Gebühren für Bürgeramt, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs kommen extra.
Gut zu wissen.
Was passiert, wenn ich ohne Begleitung fahre?
Dann wird die Fahrerlaubnis widerrufen, dazu kommen ein Bußgeld und ein Aufbauseminar. Das ist es nicht wert.
Muss die Begleitperson einen Kurs machen?
Nein. Sie muss nur die Voraussetzungen erfüllen und eingetragen sein.
Kann ich mit 17 auch Anhänger fahren?
Mit der Prüfbescheinigung darfst du Anhänger fahren wie mit Klasse B, natürlich nur mit Begleitung.
Kann ich die Theorieprüfung in meiner Sprache machen?
Ja. Die Theorieprüfung gibt es auf Deutsch und in zwölf weiteren Sprachen, darunter Englisch, Türkisch und Arabisch. Unser Unterricht ist auf Deutsch – Fragen beantworten wir dir aber auch auf Englisch, Türkisch oder Arabisch.
Lass uns loslegen.
10559 Berlin-Moabit
- Mo – Do
- 10:00 – 18:00 Uhr
- Freitag
- 10:00 – 14:00 Uhr
- Theorie
- Mo, Mi, Do 18:00 – 19:30 Uhr